Prüfungen Kategorie A, A1 und D
Praktische Prüfung
Kategorie D (Segelschiffe über 15m2 Segelfläche)
Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist die bestandene Theorieprüfung. Die Anmeldung zur praktischen Segelprüfung erfolgt normalerweise durch die Segelschule robina.ch. Die praktische Prüfung umfasst die unter „Schulungsprogramm“ umschriebenen Manöver sowie Fragen zur allgemeinen Seemannschaft und der Schiffsausrüstung. Sie dauert pro Prüfling ca. 50 Minuten und wird in einer Gruppe von max. 3 Prüflingen durchgeführt. Bei weniger als 2 Bf. Wind, Gefahr der Vereisung (≤ 0°C) oder Sturmwarnung wird die Prüfung nicht durchgeführt und kostenfrei verschoben. Bei der Prüfung darf ein misslungenes Manöver nur einmal wiederholt werden. Ist der zweite Manöverversuch aus der Sicht des Experten auch misslungen oder ungenügend ist die Prüfung nicht bestanden. Der Prüfling kann jedoch ein Manöver, bei dem er das Gefühl hat es würde misslingen, frühzeitig genug, unter Information an den Experten, abbrechen und das Manöver nochmals fahren. Dies gilt besonders auch, sollte der Wind bei einem Manöver so drehen, dass es unmöglich wird das verlangte Manöver auszuführen. Dieser Manöverabbruch gilt dann nicht als „gefahrenes” Manöver. Die Prüfung beginnt normalerweise am Schiffsstandort an der Nordmole im Hafen Zürich-Wollishofen. Das Prüfungsgebiet umfasst das untere Zürichseebecken zwischen Zürich Wollishofen und Zürich Tiefenbrunnen.
Kategorie A (Schiffe mit Maschienenantrieb über 16kW)
Kategorie A1 (Segelschiffe mit Maschienenantrieb über 16kW)
Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist die bestandene Theorieprüfung. Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt normalerweise durch die Segelschule robina.ch. Die praktische Prüfung umfasst die unter „Schulungsprogramm“ umschriebenen Manöver sowie Fragen zur allgemeinen Seemannschaft und dauert ca. 50 Minuten. Bei Sturmwarnung und/oder Gefahr der Vereisung (≤ 0°C) wird die Prüfung nicht durchgeführt und kostenfrei verschoben. Bei der Prüfung darf ein misslungenes Manöver nur einmal wiederholt werden. Ist der zweite Manöverversuch aus der Sicht des Experten auch misslungen oder ungenügend ist die Prüfung nicht bestanden. Der Prüfling kann jedoch ein Manöver, bei dem er das Gefühl hat es würde misslingen, frühzeitig genug, unter Information an den Experten, abbrechen und nochmals anfahren. Dieser Manöverabbruch gilt dann nicht als „gefahrenes“ Manöver. Die Prüfung beginnt an der Aussenmole des kleinen Hafens der Seepolizei im Tiefenbrunnen. Das Prüfungsgebiet umfasst Häfen und Steganlagen im Bereich Zürich-Tiefenbrunnen, -Riesbach, -Wollishofen oder -Enge.
Theorieprüfung
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Das Prüfungssystem basiert auf dem Multiple Responses Verfahren und wird am Computer absolviert. Wie im Strassenverkehr Kategorie B schon länger bekannt, sind jetzt auch in der Schifffahrt zwei richtige Antworten möglich. Die Prüfung enthält 60 Fragen mit jeweils drei Antworten die innert max. 50 Minuten beantwortet werden müssen. Es sind maximal 180 Punkte mit 15 maximalen Fehlerpunkten möglich.
Nach bestandener Theorieprüfung erhalten sie eine Prüfungsbestätigung, mit der wir Sie dann zur praktischen Prüfung anmelden können. Die Theorieprüfung ist generell 24 Monate gültig. Die Theorieprüfung muss erneut abgelegt werden, wenn der Bewerber nicht innert 24 Monaten nach bestandener Theorieprüfung auch die praktische Prüfung besteht.
Die theoretische Prüfung muss normalerweise bei der Schifffahrtskontrolle des Wohnkantons abgelegt werden. In Ausnahmefällen (Arbeitsort Stadt oder Kanton Zürich, Wochenaufenthalter etc.) kann die Prüfung jedoch auch bei der Schifffahrtkontrolle des Kantons Zürich in Oberrieden abgelegt werden. Hierzu ist die Bewilligung der Schifffahrtskontrolle des Wohnkantons notwendig, die mit einem entsprechenden Gesuch eingeholt werden kann.
Sollten Sie schon im Besitze eines gültigen schweizerischen Schiffsführerausweises (Kategorie A, A1, B oder D) sein müssen Sie keine neue Theorieprüfung ablegen. Das Mindestalter für die Zulassung zur theoretischen und praktischen Prüfung ist bei der Kategorie D das vollendete 14. Altersjahr, bei der Kategorie A und A1 das vollendete 18. Altersjahr.
Für Fragen und Buchungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.